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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. AGB für entgeltliche Lieferungen und Leistungen

1.1. Geltung der AGB

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Ascherslebener Computer GmbH (nachfolgend Ascherslebener Computer GmbH) gelten für alle Rechtsgeschäfte mit Kunden. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Dienst-, Beratungsleistungen und Wartungsleistungen) der Ascherslebener Computer GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der AGB der Ascherslebener Computer GmbH. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Ascherslebener Computer GmbH und dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung.

(2) Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden gelten die AGB als angenommen. Auf Verlangen stellt die Ascherslebener Computer GmbH dem Vertragspartner ein Exemplar der AGB zur Verfügung. Sie können darüber hinaus online unter www.Ascherslebener-Computer.de eingesehen, herunter geladen und ausgedruckt werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch wenn die Ascherslebener Computer GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Allgemeine Regelungen zum Vertrag

2.1. Vertragsschluss, Inhalt und Schriftformerfordernis
(1) Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrages bzw. vor oder bei Abschluss eines schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle Änderungen und Ergänzungen des schriftlich geschlossenen Vertrages, insbesondere in telefonischen oder persönlichen Gesprächen festgelegte Änderungen und Beschlüsse, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die schriftliche Bestätigung der Änderungen oder Ergänzungen darf nur durch autorisierte Vertreter der Ascherslebener Computer GmbH erfolgen. Der schriftlich geschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten der Ascherslebener Computer GmbH dar.

(2) Angaben in einem Vertrag über Finanzierung (z.B. Leasing, Miete)) sind lediglich Zahlungsbedingungen und berühren die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

 

2.2. Beteiligung Dritter am Vertragsschluss
Hat ein Vertriebspartner der Ascherslebener Computer GmbH beim Vertragsschluss mitgewirkt, erkennt die Ascherslebener Computer GmbH Einwendungen des Kunden nicht an, die der Kunde aus Absprachen bzw. Zusagen mit dem Vertriebspartner herleitet, ausgenommen, diese sind nachträglich ausdrücklich von der Ascherslebener Computer GmbH bestätigt worden.

 

2.3. Leistungsfristen
(1) Leistungstermine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Ascherslebener Computer GmbH schriftlich bestätigt worden sind und der Kunde der Ascherslebener Computer GmbH alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt, etwa Genehmigungen und Freigaben erteilt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat. Vereinbarte Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Teillieferungen sind innerhalb der von der Ascherslebener Computer GmbH angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Terminverschiebungen rechtzeitig mitzuteilen, um der Ascherslebener Computer GmbH eine entsprechende Planung zu ermöglichen. Die Ascherslebener Computer GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, wenn sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereiches der Ascherslebener Computer GmbH liegen, verzögert oder unmöglich wird.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch die Ascherslebener Computer GmbH, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung.

 

2.4.Leistungserbringung
(1)Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der Ascherslebener Computer GmbH liegende und von der Ascherslebener Computer GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden die Ascherslebener Computer GmbH für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

2.5. Übergang der Sachgefahr
(1) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu liefernden Sachen geht auf den Kunden über, sobald diese dem Kunden übergeben wurden.

(2) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs der zu versendenden Sachen geht bereits zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

 

2.6. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ascherslebener Computer GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen vor, bis sämtliche Ansprüche, die der Ascherslebener Computer GmbH gegen den Kunden jetzt oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen zukünftig zustehen, beglichen sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der der Ascherslebener Computer GmbH zustehenden Saldoforderung.

(2) Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte, insbesondere ihre Verbindung mit Gegenständen Dritter, ist dem Kunden nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte anderweitig zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige, das Eigentum von Ascherslebener Computer GmbH gefährdende Verfügungen zu treffen.

 

2.7. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Haben sich die Vertragsparteien nicht auf einen bestimmten Preis geeinigt, so bestimmt sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste der Ascherslebener Computer GmbH zuzüglich Verpackungs-, Transport- und Transportversicherungskosten sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Höhe der Stundensätze, Reise- und sonstige Nebenkosten richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Ascherslebener Computer GmbH.

(2) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Rechnungen von Ascherslebener Computer GmbH sind sofort ohne Abzug fällig und zahlbar, es sei denn, Ascherslebener Computer GmbH weist in der Rechnung eine Zahlungsfrist aus. Leistet der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung bzw. nicht innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung oder leistet der Kunde nicht innerhalb des vertraglich anderweitig vereinbarten Zahlungsziels, gerät er gemäß § 286 Abs. 2 Ziff. 1 bzw. 2 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug; Ereignis i. d. S. ist der Zugang der Rechnung. Dies hat zur Folge, dass gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von sechs Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geschuldet werden. Die Ascherslebener Computer GmbH behält sich die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor.

(3) Für die Rechnungslegung bei Teilleistungen wird § 632 a BGB ausdrücklich abbedungen. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung von Teilleistungen nach Leistungsstand.

(4) Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der von der Ascherslebener Computer GmbH gelieferten Sachen Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, so werden diese Leistungen von der Ascherslebener Computer GmbH gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine entgegenstehende Abrede getroffen. Sämtliche Unterstützungsleistungen, die die Ascherslebener Computer GmbH anbietet und die der Kunde in Anspruch nehmen möchte, sind gesondert nach Aufwand zu vergüten.

(5) Preiserhöhungen aufgrund der Erhöhungen der gesetzlichen Umsatzsteuer trägt der Kunde.

 

2.8. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung von Rechten und Pflichten
(1) Der Kunde kann gegenüber der Ascherslebener ComputerGmbH mit einer Forderung nur aufrechnen, wenn diese von der Ascherslebener Computer GmbH unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit der Ascherslebener Computer GmbH beruht, nicht geltend machen.

(2) Die Ascherslebener Computer GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung von Pflichten auf einen Dritten ist ohne die Zustimmung des Kunden wirksam.

3. Pflichtverletzungen und Haftung

3.1. Rechte der Ascherslebener Computer GmbH bei Zahlungsverzug des Kunden
(1) Die Ascherslebener Computer GmbH kann, ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte, die gelieferten Sachen zur Sicherung ihrer Ansprüche zurückfordern bzw. zurücknehmen, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät. Die Ascherslebener Computer GmbH muss dem Kunden diese Maßnahme zuvor angekündigt und eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt haben. Die Ascherslebener Computer GmbH wird dem Kunden binnen eines Monats nach der Rücknahme erklären, welche weiteren Rechte die Ascherslebener Computer GmbH im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug des Kunden geltend machen wird. Diese Monatsfrist beginnt erst, wenn die Ascherslebener Computer GmbH alle gelieferten Sachen in deren Gesamtheit vom Kunden zurückerhalten hat.

(2) Die Ascherslebener Computer GmbH kann die Durchführung eines Vertrages bzw. mehrerer, zeitlich und sachlich miteinander verbundener Verträge einstellen, wenn der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesem Fall kann die Ascherslebener Computer GmbH Zahlung bzw. Teilzahlung Zug-um-Zug gegen Lieferung bzw. Teillieferung verlangen, auch wenn im Vertrag für die Ascherslebener Computer GmbH eine Vorleistungspflicht vereinbart wurde.

 

3.2. Rechte der Ascherslebener Computer GmbH bei Annahmeverzug
(1) Nimmt der Kunde die ihm angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an, ist die Ascherslebener Computer GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, über die zu liefernden Sachen anderweitig zu verfügen.

(2) Nimmt der Kunde die von der Ascherslebener Computer GmbH angebotene vertragsgemäße Leistung nicht an und befindet er sich aufgrund dessen im Annahmeverzug, kann die Ascherslebener Computer GmbH, ohne einen Nachweis, 15 % des vereinbarten Preises für die angebotene Leistung als Entschädigung verlangen. Der Ascherslebener Computer GmbH bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, dass der Ascherslebener Computer GmbH nur ein wesentlich niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

 

3.3. Untersuchungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel, insbesondere auf fehlende zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Stellt der Kunde fest, dass die Lieferung vom Vertragsgegenstand abweicht, muss er dies sofort (mindestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt) mitteilen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mitteilung an die Ascherslebener Computer GmbH.

 

3.4. Gewährleistung der Ascherslebener Computer GmbH bei Kaufverträgen
(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Ablieferung der Sachen. Die Gewährleistungsfrist im Fall einer Versendung der Waren beginnt mit Zurverfügungstellung der Sache an dem Bestimmungsort des Kunden, jedoch spätestens zwei Wochen nach dem Versand der Sachen. Die Gewährleistungsfrist beträgt, soweit nicht anders vereinbart, zwei Jahre.

(2) Die Ascherslebener Computer GmbH leistet zunächst nach ihrer Wahl die Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Der Kunde hat zwei Nacherfüllungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für nur geringfügige Vertragswidrigkeiten (Pflichtverletzungen), insbesondere für nur geringfügige Mengenabweichungen oder Mängel, ausgeschlossen. Der Kunde hat die Ascherslebener Computer GmbH bei der Fehlerbeseitigung im Rahmen des ihm Zumutbaren zu unterstützen.

(3) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des gerügten Mangels gegen die Ascherslebener Computer GmbH zu.

(4) Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die die Ascherslebener Computer GmbH nicht zu vertreten hat, sondern die aus dem Risikobereich des Kunden stammen, entfällt eineGewährleistungspflicht. Dies gilt zum Beispiel bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung von Installationsvoraussetzungen. Des Weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an die Ascherslebener Computer GmbH nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Des Weiteren entfällt die Gewährleistungspflicht, wenn der Kunde fehlende Eigenschaften beanstandet, die vor dem Vertragsabschluss durch die Ascherslebener Computer GmbH nicht zugesichert oder vereinbart worden.

(5) Zugesicherte Eigenschaften sind nur diejenigen, die als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Kunde zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch die Ascherslebener Computer GmbH.

(6) Bezieht der Kunde Updates oder Upgrades für Standardsoftware von einem Dritten (bspw. durch Online-Download via Internet), so haftet die Ascherslebener Computer GmbH nicht für daraus entstehende Fehler und Mängel. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass ein Fehler oder Mangel nicht auf einem bei dem Dritten bezogenen Update oder Upgrade beruht.

(7) Der Kunde soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der Ascherslebener Computer GmbH unverzüglich in nachvollziehbarer Form, mit Angabe der für eine Fehlerbeseitigung geeigneten Information, schriftlich melden. Die Fehlerbeseitigung findet am Sitz der Ascherslebener Computer GmbH statt.

(8) Ist die Ascherslebener Computer GmbH auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist die Ascherslebener Computer GmbH für eine vorgenommene Fehlerbeseitigung nicht gewährleistungspflichtig gewesen, kann die Ascherslebener Computer GmbH vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste verlangen.

(9) Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleibt Punkt 4.5.

 

3.5. Haftung
(1) Die Ascherslebener Computer GmbH haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Ascherslebener Computer GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

(2) Soweit die Haftung für fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen werden kann, beschränkt sich die Schadensersatzhaftung der Ascherslebener Computer GmbH auf den nach der Art der Lieferung und Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden.

(3) Soweit die Haftung der Ascherslebener Computer GmbH gegenüber beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine persönliche Schadenersatzhaftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, freien Mitarbeitern, sonstigen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Ascherslebener Computer GmbH.

(4) Die Ascherslebener Computer GmbH haftet nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen. Es obliegt dem Kunden nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.

4. Besondere Vereinbarungen für Serviceleistungen

4.1. Notwendige Neukalkulation
Der Kunde ist verpflichtet, die Ascherslebener Computer GmbH vollständig über alle Umstände, die die Realisierung der mit der Ascherslebener Computer GmbH getroffenen Vereinbarungen betreffen, zu informieren. Bei der Kalkulation der Leistungen geht die Ascherslebener Computer GmbH von der Richtigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen aus. Sollten diese Informationen nicht zutreffen oder unvollständig sein und dadurch mehr Aufwendungen seitens der Ascherslebener Computer GmbH notwendig werden, wird das Angebot grundsätzlich unverbindlich und von der Ascherslebener Computer GmbH entsprechend neu kalkuliert.

 

4.2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Die Ascherslebener Computer GmbH setzt für eine erfolgreiche Projektrealisierung voraus, dass der Auftraggeber Betriebssphäre alle Voraussetzungen für die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter der Ascherslebener Computer GmbH im Datenverarbeitungsumfeld schafft, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind. Insbesondere sind die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird die Ascherslebener Computer GmbH im Rahmen der Ausführung der zu erbringenden Leistungen jede notwendige Unterstützung und Mitwirkung (wie z. B. Informationen, Sachmittel, Rechenzeiten, Testdaten, Arbeitsplätze, Kommunikationsmittel) unentgeltlich gewähren.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Durchführung der vertraglichen Leistungspflicht durch die Ascherslebener Computer GmbH, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch angemessen, mindestens jedoch um den Zeitraum der Verzögerung. Außerdem hat die Ascherslebener Computer GmbH den Anspruch an entsprechende Anpassung der Vergütung, wenn ihr hierdurch Mehraufwendungen entstanden sind.

 

4.3. Vergütung
Serviceleistungen werden, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, von der Ascherslebener Computer GmbH nach Zeitaufwand aufgrund der geltenden Stundensätze gemäß der Preisliste der Ascherslebener Computer GmbH in Rechnung gestellt. Fahrtkosten werden pauschal nach Entfernungszonen oder km-Pauschale in Rechnung gestellt. Zusätzlich können angefallenen Reise-,Unterbringungs- und Materialkosten nach den Sätzen der jeweils geltenden Preisliste der Ascherslebener Computer GmbH nach abrechenbarem Aufwand berechnet werden.

 

4.4. Abnahme und Übergabe der Leistungen
(1) Die Abnahme der von der Ascherslebener Computer GmbH erbrachten Leistungen gilt mit der Bezahlung der Rechnungssumme als erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde(z.B. Übergabeprotokoll).

(2) Bewirkt die Ascherslebener Computer GmbH nach der Übergabe des Projektes Leistungen an den Auftraggeber, werden diese Leistungen gesondert und auf der Grundlage der jeweils aktuellenPreisliste der Ascherslebener Computer GmbH in Rechnung gestellt, es sei denn, der Auftraggeber hat mit der Ascherslebener Computer GmbH diesbezüglich einen gesonderten Vertrag (z. B. Wartungsvertrag) geschlossen.

 

4.5. Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen
(1) Die Gewährleistungspflichten beginnen mit der Abnahme des Werkes.

(2) Der Kunde ist zur Abnahme eines Werkes verpflichtet, sobald die Ascherslebener Computer GmbH ihm die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt hat. Die Ascherslebener Computer GmbH gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. Im Rahmen der Gewährleistung erlischt der Gewährleistungsanspruch für diese Arbeiten mit dem Ende der Gewährleistungsfrist.

(3) Im Übrigen verjähren die Gewährleistungsansprüche nachzwei Jahren, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.

(4) Es gelten die Regelungen unter Punkt 3. 4 entsprechend.

(5) Ist die Ascherslebener Computer GmbH auf Grund einer Fehlermeldung des Kunden tätig geworden, ohne dass ein Fehler vorlag, oder ist die Ascherslebener Computer GmbH für eine vorgenommene Fehlerbeseitigung nicht gewährleistungspflichtig gewesen, kann die Ascherslebener Computer GmbH vom Kunden die Vergütung ihres damit verbundenen Aufwandes auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungsbewirkung gültigen Preisliste verlangen.

 

4.6. Eigentum an Materialien
Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts, einschließlich der Vergütung von Zusatzleistungen über das ursprüngliche Auftragsvolumen hinaus, gehen die erstellten Konzepte und Unterlagen in das Eigentum des Auftraggebers über.

 

4.7. Datenverlust
Die Ascherslebener Computer GmbH setzt es als unbedingt erforderlich voraus, dass beim Auftraggeber eine jederzeit funktionsfähige Datensicherung vorliegt. Die Durchführung und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber, es sei denn, die Ascherslebener Computer GmbH hat sich ausdrücklich schriftlich verpflichtet. Schadensersatzansprüche eines Kunden gegen die Ascherslebener Computer GmbH für den Verlust von Daten sind ausgeschlossen, wenn bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden der Schaden nicht eingetreten wäre.

(1) Eventuell mitgeliefertes Zubehör und eingebaute Optionen sind vom Kunden auf dem Lieferschein oder Reparaturauftrag zu vermerken. Nicht aufgeführtes Zubehör wird bei Verlust nicht ersetzt.

5. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Installation von Software

5.1. Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Bedingung ist die Installation von Software, das heißt das Abspeichern der Programmdateien auf dem Hauptspeicher des Kunden und die Vornahme der nötigen Einstellungen auf die Systemparameter (Konfiguration).

(2) Bei der Installation handelt es sich um eine Dienstleistung. Die Erfüllung bestimmter Funktionsmerkmale der Software oder die Beseitigung von Fehlern der Software gehört nicht zum Leistungsgegenstand.

 

5.2. Installationsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für eine Installation durch die Ascherslebener Computer GmbH ist insbesondere die einwandfreie Funktion der installierten Hardware und der jeweils erforderlichen Basissoftware, ein korrekt eingerichtetes Netz sowie die Bereitstellung ausgebildeten Bedienungspersonals durch den Kunden. Für die rechtzeitige Schaffung der jeweils erforderlichen Installationsvoraussetzungen hat der Kunde auf seine Kosten zu tragen.

(2) Von der Ascherslebener Computer GmbH nicht zu vertretende Wartezeiten, zusätzliche Reisekosten und -zeiten sowie Arbeiten, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen geleistet werden, werden unter Ansatz der bei der Ascherslebener Computer GmbH geltenden Stundensätze laut jeweils gültiger Preisliste zusätzlich berechnet.

 

5.3. Abschluss der Installation
(1) Die Installation ist abgeschlossen, wenn die Programmdateien auf der Hardware des Kunden gespeichert sind und die nötigen Einstellungen auf die Systemparameter vorgenommen wurden. Nach Beendigung der Installation wird ein Testlauf bzgl. der wesentlichen Funktionen durchgeführt, über dessen Verlauf ein Testprotokoll erstellt wird. Das Testprotokoll ist vom Kunden sowie dem verantwortlichen Mitarbeiter der Ascherslebener Computer GmbH zu unterzeichnen.

 

5.4. Installationszeit
(1) Die vereinbarten Installationszeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie zum Beispiel rechtzeitige Beendigung der vom Kunden zu treffenden Installationsvorbereitungen.

(2) Installationszeiten beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Installation. Verzögert sich die Installation aus nicht von der Ascherslebener Computer GmbH zu vertretenden Gründen, so gilt die Installationszeit als eingehalten.

6. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

6.1. Leistungsumfang
(1) Im Rahmen von Schulungen/Einweisungen / Workshops werden die Mitarbeiter des Kunden mit der Bedienung der Software der Ascherslebener Computer GmbH vertraut gemacht. Sofern die Schulung nicht beim Kunden, sondern im Hause der Ascherslebener Computer GmbH erfolgt, zählen die Durchführung der Schulung, Ausreichung von Schulungsunterlagen sowie Verpflegungsleistungen für die Dauer der Schulung zum Leistungsumfang. Die Schulungsleistungen sind – sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart- auf der Basisder jeweils gültigen Preisliste der Ascherslebener Computer GmbH- kostenpflichtig.

 

6.2. Anmeldung durch den Kunden, Anmeldebestätigung
(1) Anmeldungen/ Vereinbarungen für Schulungen/Workshops sind durch den Kunden schriftlich (per Fax oder per Mail) gegenüber der Ascherslebener Computer GmbH vorzunehmen. Der Kunde erhält rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eine Anmeldebestätigung durch die Ascherslebener Computer GmbH.(sofern diese im Hause der Ascherslebener Computer GmbH stattfindet).

 

6.3. Absage einer Schulung/ eines Workshops durch die Ascherslebener Computer GmbH
(1) Bei einer kurzfristigen Absage einer Schulung bzw. eines Workshops durch die Ascherslebener Computer GmbH aus wichtigem Grund (bspw. Krankheit des Schulungsleiters, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Kosten, die bereits im Rahmen der Vorbereitung der Schulung/ des Workshops angefallen sind.

 

6.4. Austausch von Teilnehmern, Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung statt des gemeldeten Teilnehmers einen anderen Mitarbeiter anzumelden, soweit dieser die Voraussetzungen für die jeweilige Schulung bzw. den Workshop gemäß dem Schulungsprogramm erfüllt.

(2) Bei Stornierung der Anmeldung bis 7 Arbeitstage vor dem Schulungstermin entstehen dem Kunden keine Kosten.

(3) Im Falle einer Absage ab 6 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kursgebühr berechnet. Bei Nichtteilnahme, Stornierung am Veranstaltungstag und bei zeitweiser Teilnahme berechnet die Ascherslebener Computer GmbH die vollen Schulungsgebühren zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, der Ascherslebener Computer GmbH einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachzuweisen.

7. Schlussregelungen

7.1. Rahmenbedingungen
Ein zwischen dem Kunden und der Ascherslebener Computer GmbH geschlossener Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Aschersleben. Die Ascherslebener Computer GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der Ascherslebener Computer GmbH sowie der Zahlungsort für Zahlungen des Kunden ist Aschersleben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

 

7.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben oder was der Verwender bzw. die Vertragsparteien gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

Stand der AGB: 01.01.2012

 

Ascherslebener Computer GmbH · Heinrichstraße 6a · 06449 Aschersleben
Telefon: 03473-9275-0 · Fax: 03473-9275-35

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