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Bearbeitung von Aufgrabungen/ Sondernutzungen auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes des Bundeslandes in Verbindung mit der Sondernutzungsgebührensatzung der Kommune, Überwachung der Gewährleistung, automatische Zuordnung eines entsprechenden Regelplanes, Anhörungen, Verlängerungen und Nachträge, Kontroll- und Abnahmeprotokolle, Datenübergabe an die Verkehrsbehörde

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